als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen Leistungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten. In § 12 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V wird der Kassenarzt verpflichtet, seine Leistungen so auszurichten, dass sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Darüber hinaus gibt es medizinisch sinnvolle und von der Patientin gewünschte Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören und daher nicht auf Chipkarte abgerechnet werden können.
Die folgenden über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Untersuchungen können auf Ihren Wunsch hin gerne von uns durchgeführt werden. Es handelt sich in diesen Fällen um Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL).
Ultraschalluntersuchungen
Spezielle Laboruntersuchungen auf Wunsch
Knochendichtemessung mittels Ultraschall
© Dr. med. Alexandra Sehr. Alle Rechte vorbehalten. Impressum: https://www.gynpraxis-ld.de/impressum
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